Interessierte Menschen, die noch nicht den zur Anerkennung nötigen Kurs zur Nachbarschaftshilfe absolviert haben, können aufgrund der gesonderten Situation vorerst bis 30. September 2020 auch ohne einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs Nachbarschaftshilfe leisten. Dies soll auch kurzfristig in der besonderen Situation ermöglichen, dass die Bedarfe der Pflegebedürftigen erfüllt werden können. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den offiziellen Informationsblättern, die Ihnen zum Download als PDF zur Verfügung stehen.
Die NachbarschaftshelferInnen sollten bestenfalls ihre zu betreuenden Personen immer vor dem persönlichen Kontakt telefonisch kontaktieren. Sollten die Pflegebedürftigen Anzeichen von Atemwegserkrankungen haben (Husten, Schnupfen etc.), raten wir von der persönlichen Kontaktaufnahme ab.
Weiterhin empfehlen wir sich tagesaktuell auf den Webseiten vom Robert Koch Institut (www.rki.de/ncov ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de ) zu informieren. Zusätzlich wird zur Installation der kostenlosen BIWAPP-App angeraten, wo Sie aktuelle Informationen und Krisenmeldungen für den Landkreis Görlitz erhalten.
In Anlehnung an die Empfehlungen des Robert Koch Institutes ist beim Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus, primär der Hausarzt telefonisch zu kontaktieren. Der Hausarzt wird dann zur weiteren Abklärung den Kontakt zum Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz aufnehmen. Unter der Nummer 03581 663 5656 hat das Gesundheitsamt Görlitz eine eigene Bürgerhotline für Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr zu erreichen.
NACHBARSCHAFTSHILFE
Gestaltung des demographischen Wandels
Kontakt– und Beratungsstelle für Nachbarschaftshilfe
Die Nachbarschaftshilfe im Freistaat Sachsen ist ein Angebot zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und zur Aktivierung der betroffenen Menschen.
Annerkannte Nachbarschaftshelfer geben Unterstützung im Alltag und aktivieren Potenziale. Sie stärken die Mobilität der zu pflegenden Menschen und helfen mit bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Die Kosten werden von der Pflegekasse erstattet. Die Höhe des Anspruches wird von der Pflegekasse festgelegt. Nachbarschaftshelfer können bis zu 10 € pro Stunde abrechnen.
Wir unterstützen Sie: • mit Informationen und Starthilfen rund um das Thema "Nachbarschaftshilfe", • vermitteln Bildungsangebote für pflegende Angehörige und für Nachbarschaftshelfer • und bieten einen persönlichen Austausch, z.B. beim „Stammtisch“ für Nachbarschaftshelfer
Haben Sie Interesse für einen Einsatz als Nachbarschaftshelfer oder möchten das Angebot zur Hilfe nutzen? Wir sind für Sie da:
Kontakt- & Beratungsstelle Nachbarschaftshilfe in Zittau und Umland Mehrgenerationenhaus Zittau | Hillersche Villa Klienebergerplatz 1 | 02763 Zittau
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