Neue Ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe (NAM JGH) sind erzieherische Angebote der Jugendhilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren.
Wir bieten verschiedene Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz an:
Betreuungsweisungen,
Soziale Trainingskurse,
Täter-Opfer-Ausgleich (Konfliktvermittlung bzw. Mediation in Strafsachen) und
Vermittlung von Jugendlichen/Heranwachsenden zur Ableistung von Arbeitsweisungen an geeignete Einsatzstellen.
Die Zuweisung in diese Maßnahmen nimmt die zuständige Jugendgerichtshilfe im Jugendamt vor. Zuvor finden Vorberatungen mit allen am Jugendstrafverfahren Beteiligten statt, mit dem speziellen Augenmerk auf den erzieherischen Bedarfen des/der betreffenden Jugendlichen. Die Maßnahmen können bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung angeordnet werden (Diversion). Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung können verschiedene Maßnahmen als Weisungen oder Auflagen erteilt werden, das erfolgt in einem jugendrichterlichen Beschluss oder einem Urteil.
Die NAM JGH sind seit 1997 ein fester Bestandteil der Sozialarbeit in der Hillerschen Villa. Seit 2006 arbeiten die Hillersche Villa gGmbH und das Oberlausitzer Familienhilfswerk e.V. in einem Kooperationsverbund zusammen und führen insbesondere die Sozialen Trainingskurse gemeinsam durch.
DatenschutzeinstellungenDiese Website verwendet Cookies. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern. Weitere Informationen | Individuelle Cookie Einstellungen