Jugendgerichtshilfe

Erziehung vor Strafe


Durch Training soziale Kompetenzen erwerben

Die Ambulanten Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe (NAM der JGH) sind gerichtlich ausgesprochene Weisungen, die die Lebensführung eines straffälligen Jugendlichen regeln. Das Gericht kann Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren auferlegen, sich der Aufsicht einer bestimmten Person zu unterstellen – Betreuungsweisung, sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich zu bemühen oder an einem Sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Die Maßnahmen werden von sozialpädagogischen Fachpersonal durchgeführt.

Die NAM der JGH ist seit 1997 Bestandteil der Sozialarbeit der Hillerschen Villa. Seit 2006 arbeiten der Internationale Bund e.V. Ebersbach, das Oberlausitzer Familienhilfswerk e.V. Löbau und die Hillersche Villa zusammen in einem Kooperationsverbund.

Kontakt

Franziska Melitzki
Fon 03583 / 779655
Fax 03583 / 779653
Mail f.melitzki@hillerschevilla.de

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